Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jeder, der Leistungen des Vereins in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:

Verein, Reiten, Umgang mit den Pferden/Ponys

Die Mitglieder / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Mitglieder, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden und Ponys auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde und Ponys oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.

  • Wir bieten regional Reitunterricht für jung & alt, oder einfach nur mal ein Pferd / Pony zum anfassen, kuscheln, reiten etc.
  • Für das Reiten besteht die Pflicht, Reithelm nach DIN-Norm, Reitstiefel oder vergleichbares überknöchelhohes Schuhwerk und geeignete Reitkleidung zu tragen. Helme können für Schnupperstunden bei uns ausgeliehen werden.
  • Reitstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden voll berechnet. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückvergütung gezahlter Reitstunden. Monatlich bezahlte Reitstunden können nur innerhalb des Monats nachgeritten werden, sofern sie 24 h vor Ausfall abgesagt wurden! Bei Krankheit kann im Einzelfall in der ersten Woche des nächsten Monats nachgeritten werden, die verfallenen Reitstunden werden nicht auf den kommenden Monat angerechnet. Ansonsten verfällt die Reitstunde.
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.
  • Das Betreten von Pferdeboxen, Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit auf dem Anwesen bedarf der Erlaubnis des Leiters, der Reitlehrerin oder deren/dessen Gehilfen.
  • Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
  • Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber des Vereins, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Den Anweisungen des Vereinsvorstands, des Reitlehrers oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten.
  • Das Reiten und der Umgang mit den Pferden und Ponys, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern.
  • Im gesamten Stall- und Hofbereich ist der Konsum von Alkohol, das Rauchen und offenes Feuer verboten – Ausnahme, in den vorgesehenen Bereichen (Feuerstelle/Raucherbereich).
  • Im Umgang mit den Pferden und Ponys gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung zu Haltung und Umgang.
  • Unsere Pferde und Ponys werden optimal ernährt, sie dürfen nicht mit Brot o.ä. gefüttert werden. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen.
  • Hunde können auf der Anlage mitgebracht werden, aber es besteht ausnahmslos Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen.

Probestunde/-reiten
Bitte habt Verständnis, dass wir für ein Probereiten (unsere Pferde/Ponys und wir nehmen uns ja entsprechend Zeit für Euch) einen Unkostenbeitrag in Höhe von 15,00 € berechnen müssen, da es zu oft vorkommt, daß einige nur zum kostenlosen Reiten vorbei schauen…

Rechnungen

Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und gelten nach 3 Tagen (ab Zustellung) als richtig anerkannt, sofern Sie nicht innerhalb dieser Zeit widersprochen werden.

Sollten wir eine Mahnung schreiben müssen, so berechnen wir pauschal 10,00 € Mahngebühren. Für den Fall, das ein Verzug nach dem BGB eintritt, ist ein Verzugszins in Höhe von 5% über den jeweiligen gültigen Basiszinssatz (Stand 01.01.2025 – 2,27%) auf die Hauptforderung zzgl. einer Verzugspauschale nach BGB § 288 (5) in Höhe von z.Zt. 40,- € fällig.

Freistellungserklärung, Schadensersatzanspruch

Der Verein, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens, werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen frei gestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Verein, deren Mitarbeiter und Gehilfen übernehmen grundsätzlich keine Haftung für die dem Mitarbeiter vom Auftraggeber anvertrauten Gegenständen, Schlüssel, Werkzeugen, Maschinen, Arbeitsmaterialien, Fahrzeugen o.ä.

Für Schäden die durch Mitglieder oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet das Mitglied bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber des Vereins und/oder Geschädigten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Vertrags-/Streit- und Geschäftsangelegenheiten ist 23795 Bad Segeberg in Schleswig Holstein.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

Stand: 01.01.2025