Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung und ist in § 6 geregelt. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand beschließt die Aufnahmegebühr und Umlagen. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Aufnahmegebühr
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € für Neumitglieder erhoben. Die Aufnahmegebühr für bereits aktive Reiter/innen und Gründungsmitglieder entfällt.
§ 4 Beiträge
Beitragsklasse – Mitgliedsform – Beitragshöhe pro Jahr
01 – Kinder bis 14 Jahre – 36,00 €
02 – Jugendliche bis 18 Jahre – 60,00 €
03 – Erwachsene über 18 Jahre – 120,00 €
04 – Ehrenmitglieder – o.B.
05 – Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften – 180,00 €
06 – Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder) – 200,00 €
07 – junge Erwachsene in Ausbildung – 90,00 €
08 – Rentner / Pensionäre – 150,00 €
09 – ALGII / Hartz4 o.ä. – 60,00 €
10 – Sonderfälle (mit Kassenwart abzusprechen) – nach Vereinbarung
11 – fördernde Mitglieder – mind. 250,00 €
(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 06 – 10 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06 – 10.
(4) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden nur auf das vom Verein vorgegeben Konto entrichtet.
(5) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am 31.01. eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Sollten wir eine Mahnung schreiben müssen, so berechnen wir pauschal 10,00 € Mahngebühren. Für den Fall, das ein Verzug nach dem BGB eintritt, ist ein Verzugszins in Höhe von 5% über den jeweiligen gültigen Basiszinssatz (Stand 01.01.2025 – 2,27%) auf die Hauptforderung zzgl. einer Verzugspauschale nach BGB § 288 (5) in Höhe von z.Zt. 40,- € fällig.
(6) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
(7) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
(8) Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§ 5 Gebühren
Reitunterricht Kinder – Mitglieder 23,00 € / Std. – Nichtmitglieder 28,00 € / Std.
Reitunterricht Erwachsene – Mitglieder 28,00 € / Std. – Nichtmitglieder 33,00 € / Std.
(1) Unkosten, Beiträge, Startgelder und Gebühren für Turnierteilnahmen o.ä. sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
(2) Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
(3) Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 6 Zahlungsweise
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich, halbjährlich oder quartalsweise zu entrichten.
(2) Individuelle Zahlungsweisen (Einzelfallentscheidungen), die von (1) abweichen, sind mit dem Schatzmeister abzustimmen.
(3) Zahlungen erfolgen nur an die vom Schatzmeister vorgegebenen Zahlungswege (Konto, PayPal, Barzahlung o.ä.).